Voraussichtliche Sachbezugswerte 2025

23. August 2024

Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte freie Verpflegung sowie Unterkunft und Wohnung. Mit den festgesetzten Werten sind sie als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. 

Dies sind die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 333,00 Euro betragen. Damit sind künftig für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro anzusetzen. 

Der Sachbezugswert für Unterkunft wird voraussichtlich bei monatlich 282,00 Euro liegen. 

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2025 für freie Verpflegung (bundesweit)
PersonenkreisFrühstückMittagessenAbendessenGesamt
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildendemonatlich69,00 Euro132,00 Euro132,00 Euro333,00 Euro
kalendertäglich2,30 Euro4,40 Euro4,40 Euro11,10 Euro
Volljährige Familienangehörigemonatlich69,00 Euro132,00 Euro132,00 Euro333,00 Euro
kalendertäglich2,30 Euro4,40 Euro4,40 Euro11,10 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresmonatlich55,20 Euro105,60 Euro105,60 Euro266,40 Euro
kalendertäglich1,84 Euro3,52 Euro3,52 Euro8,88 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahresmonatlich27,60 Euro52,80 Euro52,80 Euro133,20 Euro
kalendertäglich0,92 Euro1,76 Euro1,76 Euro4,44 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahresmonatlich20,70 Euro39,60 Euro39,60 Euro99,90 Euro
kalendertäglich0,69 Euro1,32 Euro1,32 Euro3,33 Euro

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2025 für freie Unterkunft (bundesweit)
Unterkunft belegt mitUnterkunft allgemeinAufnahme im Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich282,00 Euro239,70 Euro
kalendertäglich9,40 Euro7,99 Euro
2 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich169,20 Euro126,90 Euro
kalendertäglich5,64 Euro4,23 Euro
3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich141,00 Euro98,70 Euro
kalendertäglich4,70 Euro3,29 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich112,80 Euro70,50 Euro
kalendertäglich3,76 Euro2,35 Euro
1 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich239,70 Euro197,40 Euro
kalendertäglich7,99 Euro6,58 Euro
2 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich126,90 Euro84,60 Euro
kalendertäglich4,23 Euro2,82 Euro
3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende
monatlich98,70 Euro56,40 Euro
kalendertäglich3,29 Euro1,88 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich70,50 Euro28,20 Euro
kalendertäglich2,35 Euro0,94 Euro