Neu­er Bei­trags­satz ab Au­gust 2024

22. Juli 2024

Da die Kosten der Gesundheitsversorgung der Versicherten der KNAPPSCHAFT im ersten Halbjahr 2024 deutlich höher gestiegen sind, als angenommen, und die Einnahmen nicht die Leistungsausgaben decken, ist die KNAPPSCHAFT nach den gesetzlichen Bestimmungen gezwungen, über die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes die Einnahmesituation zu verbessern.

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Zusatzbeitrag wird angepasst. Allgemeiner Beitragssatz bleibt stabil.

Ab dem 1. August 2024 beträgt der Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT 2,7 Prozent. Der Beitragssatz wird paritätisch getragen, das heißt der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt weiterhin stabil - bei 14,6 Prozent (regulärer Beitragssatz) und 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz). Auch diese Beiträge werden weiterhin paritätisch getragen. Insofern zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also jeweils 8,65 Prozent beim regulären Beitragssatz bzw. 8,35 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz.

Beitragsübersicht: Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts ab 1. August 2024

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die aktuellen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung im Blick zu behalten. Diese Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts bilden die Grundlage für die Berechnung der Lohnnebenkosten und für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, haben wir unsere tabellarische Übersicht aktualisiert.