Ab­schaf­fung der Durch­schnitts­heu­ern zur Be­rech­nung der So­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in der See­schiff­fahrt

Kursberechnung mit Seekarte, Taschenrechner und Zirkel

5. Juli 2024

Derzeit berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge für in der Seefahrt beschäftigte Personen nach den sogenannten Durchschnittsheuern. Diese werden durch einen Ausschuss der BG-Verkehr festgesetzt.

Im Referentenentwurf für das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025 das bisher in der Seefahrt geltende, allein auf Durchschnittsheuertabellen basierende, Verfahren zur Beitragsberechnung in der Sozialversicherung entfallen soll.

Das bedeutet, dass die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in der Seefahrt - wie in allen anderen Wirtschaftszweigen auch - zukünftig nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt erfolgen wird.

Die besonderen Regelungen zum seemännischen Meldeverfahren sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen, sie bleiben unverändert bestehen. 

Ob die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Abschaffung der Durchschnittsheuern wie geplant zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen. Wir halten Sie über die Entwicklung auf dem Laufenden.