Min­dest­lohn und Mi­ni­job-​Gren­ze stei­gen zum 1. Ja­nu­ar 2024

Mann mit Schürze vor Geschäft

30. November 2023

Zum 1. Januar 2024 wird der in Deutschland gültige allgemeine Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Die Mindestlohnkommission hat diese Erhöhung vorgeschlagen und die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt. Derzeit gilt eine Lohnuntergrenze von 12 Euro pro Stunde.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum tragen kommt. Beispielsweise bei der Vergütung von Praktikanten und Auszubildenden kann es vorkommen, dass der allgemeine Mindestlohn unterschritten werden darf. Demgegenüber gibt es Branchen, in denen verbindliche Mindestlöhne gelten, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.

Der Mindestlohn gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch im Minijob.

Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs steigt

Die Geringfügigkeitsgrenze – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt demzufolge auch die Geringfügigkeitsgrenze. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 steigt die Minijob-Grenze auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit künftig bei 6.456 Euro.

Nächste Erhöhung des Mindestlohns bereits beschlossen

Die nächste Mindestlohn-Erhöhung ist bereits festgelegt. Zum 1. Januar 2025 soll der Mindestlohn auf 12,82 Euro steigen. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich dann auf monatlich 556 Euro.

Auswirkungen auf Beschäftigungen im Übergangsbereich – die Midijobs

Mit Anhebung der Minijob-Grenze ändert sich zum 1. Januar 2024 auch die untere Entgeltgrenze für Midijobber. Ein Midijob liegt somit ab dem 1. Januar 2024 vor, wenn das Entgelt die dynamische Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 538 Euro übersteigt, aber nicht mehr als 2.000 Euro beträgt.

Außerdem entfällt mit dem 31. Dezember 2023 der Bestandsschutz für Personen, die bis zum 1. Oktober 2022 zwischen 450,01 Euro und 520 Euro verdient haben. >> mehr erfahren

Weitere Informationen zum Thema

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos. Und natürlich unter minijob-zentrale.de.