Fälligkeitstermine 2024
26. September 2023
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es einen wichtigen Stichtag für Arbeitgeber: Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag müssen die Beiträge bei der KNAPPSCHAFT wertgestellt sein. Der Beitragsnachweis muss rechtzeitig vor Fälligkeit übermittelt werden.
Fälligkeits- und Übermittlungstermine für das Jahr 2024
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
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Übermittlung des Beitragsnachweises bis | 24. | 22. | 21. | 23. | 23. | 23. | 24. | 25. | 23. | 24. | 24. | 18. |
Fälligkeitstag drittletzter Bankarbeitstag | 29. | 27. | 26. | 26. | 28.1) | 26. | 29. | 28. | 26. | 29.1) | 27. | 23.2) |
1) Der maßgebende Tag orientiert sich am Sitz der Einzugsstelle. Der Sitz der Minijob-Zentrale befindet sich in Nordrhein-Westfalen. Dort ist der 30. Mai ein Feiertag und der 31. Oktober kein Feiertag.
2) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.
Der späteste Termin zur Übermittlung eines Beitragsnachweises kann auch auf einen Sonn- oder Feiertag fallen. Sie können den Beitragsnachweis jedoch auch früher - etwa an dem davor liegenden Werktag - übermitteln.
Empfehlung: Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert ist, sollten Sie der KNAPPSCHAFT ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. So werden die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.