Neu­ig­kei­ten im Mel­de­ver­fah­ren: SV-​Mel­de­por­tal er­setzt sv.net

19. Juni 2023

Die Übermittlung der Daten zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt grundsätzlich maschinell mittels Datenübertragung durch zugelassene, systemgeprüfte Programme oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen.

Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern die elektronische Ausfüllhilfe „sv.net“ für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Diese wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) bereitgestellt. Hiermit tauschen derzeit mehr als 500.000 Arbeitgeber jährlich rund 20 Millionen Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Ausfüllhilfe ist § 95a SGB IV.

Da die gesetzlichen Vorgaben in „sv.net“ nicht mehr vollumfänglich abgebildet werden können, wird es ab Sommer 2023 eine neue Ausfüllhilfe, das „SV-Meldeportal“ geben. Die neue Ausfüllhilfe ist ein Angebot vorrangig für Kleinstarbeitgeber, um Daten in einem zentralen und sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Die neue Ausfüllhilfe steht grundsätzlich ab dem 1. Juli 2023 bereit. Nach einer Pilotphase mit ausgewählten Betrieben, steht das „SV-Meldeportal“ voraussichtlich ab 1. Oktober 2023 allen Nutzern zur Verfügung. „sv.net“ steht den Nutzern in einer Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024 jedoch weiterhin im uneingeschränkten Leistungsumfang zur Verfügung.

Durch das neue „SV-Meldeportal“ wird sichergestellt, dass die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebern und auch den Selbständigen dauerhaft für den elektronischen Datenaustausch nach dem SGB IV und dem Aufwendungsausgleichgesetz eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Sie kann insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge genutzt werden.

Folgende Neuerungen beinhaltet das „SV-Meldeportal“:

  • Mit dem Online-Datenspeicher werden alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten zentral und sicher gespeichert. Die gespeicherten Daten können auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden.
  • Für besseren Datenschutz ist die Registrierung und der Login für Arbeitgeber und Selbständige nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich.
  • Das Portal kann sowohl am stationären PC als auch mobil über Tablet oder Handy/Smartphone genutzt werden. 

Hilfen zur Anwendung des neuen „SV-Meldeportals“ stehen den Nutzern über der Internetseite der ITSG, www.sv-meldeportal.de, rechtzeitig zur Einführung des SV-Meldeportals zum 1. Oktober 2023 zur Verfügung. Auf der Internetseite erhalten Sie dann Informationen zur Registrierung und Nutzung, eine Anleitung zur Abgabe und zum Empfang von Meldungen, fachliche Unterstützung sowie einen Fragen- und Antwortkatalog zu den häufigsten Fragen.

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