euBP: Be­trieb­sprü­fung wird di­gi­tal

1. Dezember 2022

Die Prüfer der Rentenversicherung kommen alle vier Jahre zu den Arbeitgebern und prüfen, ob diese ihre Pflichten rund um die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erfüllt haben. Seit dem 1. Januar 2012 gibt es bereits ein elektronisches Verfahren - die "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" (euBP). Die bisher freiwillige Teilnahme ist ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich verpflichtend.

Elektronische Übermittlung von Daten und Prüfbericht

Auf Anforderung des Betriebsprüfdienstes stellt der Arbeitgeber oder Steuerberater die notwendigen Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zusammen und übermittelt diese über eine entsprechende Schnittstelle an die Rentenversicherung. Der Dateneingang wird von der Rentenversicherung elektronisch quittiert.

Die euBP ersetzt grundsätzlich nicht die Prüfung vor Ort. Allerdings entfällt die weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort, wenn die euBP mit den gelieferten Daten abgeschlossen werden kann. Die Prüfung vor Ort verkürzt sich somit.

Das Prüfergebnis wird elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.

Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden.

Mehr Infos

Weitere Informationen zur euBP finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.