Ener­gie­preis­pau­scha­le: Auch für Rent­ne­rin­nen und Rent­ner

11. November 2022

Nach den Beschäftigten bekommen nun auch Menschen, die eine gesetzliche Rente erhalten, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt.

Bei der Energiepreispauschale für Rentenbeziehende handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens zum 15. Dezember 2022. Rentenbeziehende erhalten das Geld im Auftrag des Bundes über den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die Landwirtschaftliche Alterskasse. Ein Antrag ist nicht notwendig.

Doppelzahlungen erlaubt

Rentenbeziehende können bereits als Beschäftigte die Energiepreispauschale erhalten haben. Diese Personen haben trotzdem Anspruch auf die Zahlung im Dezember. Es handelt sich hier nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Weder die Arbeitgeber noch die bei ihnen beschäftigten Rentenbeziehenden müssen daher melden, wenn sie bereits eine Energiepreispauschale ausgezahlt beziehungsweise erhalten haben.

Fragen und Antworten zum Thema "Energiepreispauschale" finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und auf der Internetseite des BMAS.

Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des BMAS von montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.