rvBEA-Verfahren: Bescheinigungsverfahren für Elterngeld (BEEG)

5. Oktober 2022

Durch das rvBEA-Verfahren soll die Kommunikation zwischen Rentenversicherungsträger und Arbeitgeber auf elektronischem Weg anstatt wie zuvor auf Papier erfolgen. Im Wesentlichen können Bescheinigungen angefordert sowie Rückantworten aber auch Anträge des Arbeitgebers entgegengenommen werden.

In der Abkürzung rvBEA steht dabei „rv“ für Rentenversicherung und „BEA“ für Bescheinigungen elektronisch anfordern.

Ziel des elektronischen Verfahrens ist, die Digitalisierung der Verarbeitungsprozesse der Rentenversicherung voranzutreiben. Gleichzeitig soll eine Verringerung der Verwaltungskosten sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Rentenversicherungsträger erreicht werden. rvBEA ist in Teilverfahren eingeteilt.

Teilverfahren rvBEA BEEG

Elterngeldstellen können seit dem 1. Juli 2022 im Zusammenhang mit der Feststellung des Elterngeldes die erforderlichen Entgeltbescheinigungsdaten elektronisch anfordern. Der betroffene Arbeitnehmer muss dem elektronischen Verfahren zustimmen. Liegt die Zustimmung vor, ist die elektronische Übermittlung für Arbeitgeber verpflichtend, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen. Durch dieses Teilverfahren soll Eltern der Antrag auf Elterngeld erleichtert werden.

Im Auftrag der Elterngeldstellen erfragen die Rentenversicherungsträger seit dem 1. Juli 2022 die entsprechenden Entgeltbescheinigungsdaten elektronisch beim jeweiligen Arbeitgeber. Die so erhobenen Daten übermitteln sie anschließend an die entsprechende Elterngeldstelle.

Wöchentlicher Abruf der bereitgestellten Daten

Arbeitgeber müssen mindestens einmal wöchentlich prüfen, ob für sie Anforderungen hinterlegt sind. Die Abholung der Anforderungen ist sofort durch den Arbeitgeber zu quittieren, die Abholung ist damit erfolgreich abgeschlossen. Das wiederholte Quittieren von Abholungen ist nicht zulässig und führt zu einer Fehlerrückmeldung durch die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV).

Übermittlung von elektronischen Entgeltbescheinigungsdaten

Der Arbeitgeber beantwortet die abgeholten und quittierten Anforderungen innerhalb eines Arbeitstages, spätestens aber mit der nächsten Entgeltabrechnung mit den elektronischen Bescheinigungen (XML-Datensatz DXEB) getrennt nach Abrechnungszeiträumen. Dabei werden ausschließlich die angeforderten Werte übermittelt. Soweit der Arbeitgeber die Anforderung ganz oder teilweise nicht beantworten kann, meldet er den entsprechenden Hinderungsgrund. Die möglichen Hinderungsgründe sind der Anlage zu den Grundsätzen für die elektronische Abfrage und Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten nach § 108a Absatz 2 SGB IV zu entnehmen. Mit der fehlerfreien Übermittlung eines Hinderungsgrundes ist die Anforderung abgeschlossen, erneute Übermittlungen zu diesem Vorgang sind unzulässig und führen zu Fehlerrückmeldungen.

Weitere Informationen

Unter www.rvBEA.de finden Sie die Grundsätze zum Verfahren nach § 108a Absatz 2 SGB IV (rvBEA – Anwendungsfall BEEG) und weiterführende technische und fachliche Informationen zu rvBEA – Bescheinigungen elektronisch anfordern.