Hinweis für Seefahrtsbetriebe zur Betriebsnummer

27. September 2022

Für Unternehmen der Seefahrt vergibt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die Betriebsnummer. Für Beschäftigungsbetriebe der Seefahrt hat der Arbeitgeber diese Betriebsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu beantragen. Die Betriebsnummer wird zur Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens in der Sozialversicherung benötigt. Bisher ist die Betriebsnummer für Seefahrtsbetriebe identisch mit der Mitgliedsnummer für Seefahrtsbetriebe bei der BG-Verkehr.

Neue Unternehmensnummer für die Unfallversicherung

Zum 1. Januar 2023 erhalten die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Im Bereich der Seefahrt löst die neue Unternehmensnummer bei der BG-Verkehr die bisherige Mitgliedsnummer ab. Die neue Unternehmensnummer ist damit nicht mehr identisch mit der Betriebsnummer für Seefahrtsbetriebe.

Keine Änderung bei der Sozialversicherung

Bitte beachten Sie, dass sich in Bezug auf das Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Seemannskasse) keine Änderungen ergeben. Hier ist weiter die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebene Betriebsnummer maßgebend.