Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber
12. April 2022
Der obligatorische Starttermin für die eAU wird erneut verschoben auf den 1. Januar 2023 (Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen - Gesetz Digitale Rentenübersicht).
Das Verfahren sieht vor, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse seines Patienten elektronisch übermittelt. Die Krankenkasse stellt dem Arbeitgeber wiederum die Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten für den elektronischen Datenabruf bereit.
Bis zum 31. Dezember 2022 läuft ein Pilotprojekt zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an die Arbeitgeber. Danach soll das Verfahren von allen Beteiligten (Arztpraxen, Krankenkassen, Arbeitgebern bzw. den Erstellern für Abrechnungssoftwaren) verpflichtend umgesetzt werden.