Neuerungen im Statusfeststellungsverfahren zum 1. April 2022

13. April 2022

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV (optionales Anfrageverfahren) soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin durchgeführt.

Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird das optionale Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Bund umfassend reformiert. Nichts ändert sich an den Kriterien zur Abgrenzung einer Beschäftigung von einer selbständigen Tätigkeit. Alle, teilweise probeweise, eingeführten Neuerungen betreffen vielmehr das Verfahren, das Rechts- und Planungssicherheit für alle Vertragsbeteiligten früher, einfacher und schneller als bisher herstellen soll. 

Die Änderungen auf einen Blick

Das Statusfeststellungsverfahren wird auf die Feststellung des Erwerbsstatus beschränkt (Elementenfeststellung). Die DRV Bund entscheidet nicht mehr über die Versicherungspflicht in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung; dies ist künftig Aufgabe der Krankenkassen als Einzugsstellen.

Probeweise (befristet bis 30. Juni 2027) werden zudem folgende Regelungen eingeführt:

  • Es ist eine Prognoseentscheidung möglich, die eine Statusfeststellung bereits vor Aufnahme der Tätigkeit ermöglicht. Grundlage für die Entscheidung sollen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und die von ihnen beabsichtigten Umstände der Vertragsdurchführung sein.

  • Es wird die Möglichkeit vorgesehen, für gleiche Aufträge, die ein Auftraggeber vergibt, eine gutachterliche Äußerung der Clearingstelle einzuholen, die Sicherheit für alle gleichen Vertragsverhältnisse bieten soll (Gruppenfeststellung).

  • Für Vertragsverhältnisse, an denen mehr als zwei Parteien beteiligt sind, wird eine umfassende Statusprüfung durch ein eigenes Antragsrecht des Dritten geschaffen.

Mehr Infos zum Thema

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen (PDF, 962KB) vom 1. April 2022.