Mindestlohn steigt: 12 Euro ab 1. Oktober 2022
13. April 2022
Der Gesetzgeber beabsichtigt eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde zum 1. Oktober 2022. Gleichzeitig sollen die Minijob- und die Midijob-Grenze geändert werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Minijob-Grenze soll auf 520 Euro monatlich angehoben werden
Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig soll die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst werden. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientieren soll. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze.
Mit der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich angehoben.
Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze
Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die Höhe des Arbeitsentgelts in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens ist unerheblich. Als gelegentlich wird heute ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres angesehen. Diese Regelung, die sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien ergibt, soll künftig gesetzlich geregelt werden.
Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf die Überschreitung maximal 520 Euro monatlich betragen, so dass auf Jahressicht ein maximales Arbeitsentgelt bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.
Midijob-Grenze soll von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden
Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Erhöhung der Grenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich vor. Bisher liegt ein Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers von 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.
Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.