Die Gesonderte Meldung und rvBEA – 100% digital

31. Mai 2021

Gesonderte Meldung ab Juli 2021 ausschließlich elektronisch

Die Rentenversicherungsträger fordern bereits seit 2018 die Gesonderte Meldung elektronisch an. Bisher hat die Datenstelle der Rentenversicherung in Würzburg nur einen Teil der Anforderungen elektronisch weitergeleitet. Für Arbeitgeber, die sich nicht für das Verfahren registrierten (Hauptverfahren „rvBEA“, Unterverfahren „GML57") wurde das „Ersatzverfahren Druckstraße“ bedient und die Aufforderung zur Abgabe wurde auf dem klassischen Postweg zugestellt.

Seit 2019 ist jede Lohnsoftware in der Lage, die Datensätze für „GML57“ entgegenzunehmen und zu interpretieren. Ab 1. Juli 2021 ist die Teilnahme an diesem digitalen Verfahren für alle Arbeitgeber und deren Abrechnungsstellen obligatorisch.

Das bedeutet, dass JEDE Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung digital zugestellt wird, der Postversand wird eingestellt.

Wöchentlicher Abruf der bereitgestellten Daten

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Pflicht des Arbeitgebers, mindestens 1 x wöchentlich die bereitgestellten Daten der Sozialversicherungen abzurufen (§ 96 Absatz 2 SGB IV). Einige Softwareanbieter haben an dieser Stelle bereits Lösungen implementiert, die den Arbeitgeber (z. B. per Mail) darüber informieren, dass Daten der Rentenversicherung zur weiteren Verarbeitung bereitstehen. Mit diesem Schritt sollen die Digitalisierungsmaßnahmen der Deutschen Rentenversicherung einen Schritt vorangebracht werden.

Künftig alle Anforderungen elektronisch - "rvBEA", Unterverfahren "FORMS" verpflichtend

Ab 2022 werden auch ALLE Anforderungen von elektronischen Bescheinigungen elektronisch zugestellt, die Teilnahme am Hauptverfahren „rvBEA“, Unterverfahren „FORMS“ ist also im kommenden Jahr ebenfalls verpflichtend. Eine freiwillige Teilnahme ist ab Sommer 2021 möglich. Interessierte Arbeitgeber können sich hierfür - wie schon für das Verfahren "GML57" - durch die Übersendung eines Datensatzes DXRR registrieren lassen.

Im Gegensatz zu der oben beschriebenen Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung, die im etablierten DEÜV-Verfahren einmal monatlich erstellt und versandt wird, erwartet die anfragende Stelle die Rücksendung einer elektronischen Bescheinigung schon am nächsten Tag (nach dem Abruf vom Kommunikationsserver der Rentenversicherung).

Ihr Ansprechpartner und weitere Informationen

Für Rückfragen erreichen Sie das Team „Arbeitgeber-Services“ der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) unter rvBEA@drv-bund.de.

Unter www.rvBEA.de finden Sie die Grundsätze zum Verfahren nach § 194 Absatz 1 Satz 3 SGB VI (Gesonderte Meldung) und weiterführende technische und fachliche Informationen zu den Verfahren des Teams Arbeitgeber-Services.