KNAPPSCHAFT passt Zusatzbeitrag an
16. Dezember 2020
Allgemeiner Beitragssatz bleibt stabil.
Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Zusatzbeitrag der KNAPPSCHAFT 1,6 Prozent. Der Beitragssatz wird paritätisch getragen, das heißt der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt weiterhin stabil - bei 14,6 Prozent (regulärer Beitragssatz) und 14,0 Prozent (ermäßigter Beitragssatz). Auch diese Beiträge werden weiterhin paritätisch getragen. Insgesamt zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber also 8,1 Prozent beim regulären Beitragssatz bzw. 7,8 Prozent beim ermäßigten Beitragssatz.
Alle wichtigen Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts finden Sie in unserer Tabelle.
>> Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts ab 1. Januar 2021