Insolvenzgeldumlage steigt zum Jahreswechsel
10. Dezember 2020
Die Insolvenzgeldumlage wird zum Jahreswechsel erhöht. Zum 1. Januar 2021 steigt der Umlagesatz von derzeit 0,06 Prozent auf 0,12 Prozent an.
Was ist die Insolvenzgeldumlage?
Die Insolvenzgeldumlage dient der Finanzierung der Insolvenzgeldversicherung. Arbeitgeber zahlen die Insolvenzgeldumlage, die oft auch U3 genannt wird, für jeden Arbeitnehmer. Sie wird zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen und den Umlagen für Aufwendungen bei Krankheit (Umlage U1) und Mutterschaft (Umlage U2) an die KNAPPSCHAFT gezahlt.
Mehr Infos zum Thema
Alle wichtigen Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts finden Sie in unserer Tabelle Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts ab 1. Januar 2021 (PDF, 112KB)