Sachbezugswerte 2021

26. November 2020

Die amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Die Anpassung erfolgt durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2021 stehen fest. 

Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte freie Verpflegung sowie Unterkunft und Wohnung. Mit den festgesetzten Werten sind sie als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. 

Ab dem 1. Januar 2021 wird der Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 263,00 Euro betragen. Damit sind künftig für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 1,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 Euro anzusetzen. 

Der Sachbezugswert für Unterkunft wird voraussichtlich bei monatlich 237,00 Euro liegen. 

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2021 für freie Verpflegung (bundesweit)
PersonenkreisFrühstückMittagessen AbendessenGesamt
Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildendemonatlich55,00 Euro104,00 Euro104,00 Euro263,00 Euro
kalendertäglich1,83 Euro3,47 Euro3,47 Euro8,77 Euro
Volljährige Familienangehörigemonatlich55,00 Euro104,00 Euro104,00 Euro263,00 Euro
kalendertäglich1,83 Euro3,47 Euro3,47 Euro8,77 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahresmonatlich44,00 Euro83,20 Euro83,20 Euro210,40 Euro
kalendertäglich1,47 Euro2,77 Euro2,77 Euro7,01 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahresmonatlich22,00 Euro41,60 Euro41,60 Euro105,20 Euro
kalendertäglich0,73 Euro1,39 Euro1,39 Euro3,51 Euro
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahresmonatlich16,50 Euro31,20 Euro31,20 Euro78,90 Euro
kalendertäglich0,55 Euro1,04 Euro1,04 Euro2,63 Euro


Voraussichtliche Sachbezugswerte 2021 für freie Unterkunft (bundesweit)
Unterkunft belegt mitUnterkunft allgemeinAufnahme im Arbeitgeberhaushalt / Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich237,00 Euro201,45 Euro
kalendertäglich7,90 Euro6,72 Euro
2 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich142,20 Euro106,65 Euro
kalendertäglich4,74 Euro3,56 Euro
3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich118,50 Euro82,95 Euro
kalendertäglich3,95 Euro2,77 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(volljährige Arbeitnehmer)
monatlich94,80 Euro59,25 Euro
kalendertäglich3,16 Euro1,98 Euro
1 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich201,45 Euro165,90 Euro
kalendertäglich6,72 Euro5,53 Euro
2 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich106,65 Euro71,10 Euro
kalendertäglich3,56 Euro2,37 Euro
3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich82,95 Euro47,40 Euro
kalendertäglich2,77 Euro1,58 Euro
mehr als 3 Beschäftigten
(Jugendliche/ Auszubildende)
monatlich59,25 Euro23,70 Euro
kalendertäglich1,98 Euro0,79 Euro


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