Arbeitgeberversicherung erhöht die Umlagesätze U1/U2
Zum 1. Oktober 2020 erhöht die Arbeitgeberversicherung die Umlagesätze U1 und U2. Der Umlagesatz U1 steigt von 0,90 auf 1,00 Prozent und der Umlagesatz U2 von 0,19 auf 0,39 Prozent.
Die Aufsichtsbehörde der Knappschaft-Bahn-See hat die Beitragserhöhung genehmigt, die bereits Anfang Juli von der Selbstverwaltung der Knappschaft-Bahn-See beschlossen wurde. Auslöser für die Umlagesatzanpassung sind zum einen die seit dem Shutdown im März 2020 eingebrochenen Umlageeinnahmen und zum anderen deutlich gestiegene Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. Die neuen Umlagesätze U1/U2 gelten für alle Beschäftigten, die bei der KNAPPSCHAFT versichert sind.
Die Arbeitgeberversicherung - der starke Partner an Ihrer Seite
Die Arbeitgeberversicherung zeichnet sich auch jetzt durch günstige Umlagesätze und hohe Erstattung der Kosten für Lohnfortzahlung und Mutterschaft im U1/U2-Verfahren aus. Gerade in diesen turbulenten Zeiten können Sie sich auf uns verlassen. Wir erstatten schnell und effizient.
Im U1-Verfahren bieten wir Ihnen weiterhin eine 80 prozentige Erstattung und im U2-Verfahren erstatten wir 100 Prozent Ihrer Aufwendungen beim Mutterschutzlohn und Arbeitgeberzuschuss. Gemeinsam nehmen wir die aktuellen Herausforderungen an und sind auch hier ein starker Partner an Ihrer Seite.
Hier finden Sie Informationen und Services, die jetzt und in Zukunft wichtig sind.
In einer Situation, in der viele Arbeitgeber tagtäglich kämpfen, hat die Arbeitgeberversicherung für über 2 Millionen Kunden eine klare Botschaft: Sie können sich bei der Erstattung Ihrer U1/U2-Aufwendungen auf uns verlassen.
Wie ist die Arbeitgeberversicherung zu erreichen?
Bei Fragen erreichen Sie die Arbeitgeberversicherung per Kontaktformular oder telefonisch unter 0234 304-43990. Das Service-Telefon der Arbeitgeberversicherung ist montags bis donnerstags von 7 bis 16 Uhr und freitags von 7 bis 14 Uhr für Sie da.
Weitere Informationen und Services finden Sie auf der Internetseite der Arbeitgeberversicherung.
Was müssen Arbeitgeber jetzt beachten?
Die Umlagen 1 und 2 werden zusammen mit den anderen Beiträgen auf dem Beitragsnachweis nachgewiesen und an die KNAPPSCHAFT gezahlt.
Bleiben die Beiträge über einen längeren Zeitraum unverändert, reichen viele Arbeitgeber einen Dauer-Beitragsnachweis ein. Die Änderung der Umlagen zum 1. Oktober 2020 passt die KNAPPSCHAFT in diesen Fällen automatisch an. Die Arbeitgeber müssen also in der Regel keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen. Nur dann, wenn sich die Höhe des Arbeitsentgelts ändert, müssen die Arbeitgeber einen neuen Dauer-Beitragsnachweis übermitteln.
Werden die Beiträge überwiesen und wurde zu diesem Zweck bei der Bank ein Dauerauftrag eingerichtet, muss dieser entsprechend angepasst werden.
Mehr Infos
- Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts ab 1. Oktober 2020PDF, 102KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
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