Mindestlohn und Minijob-Grenze erhöhen sich zum Jahreswechsel 2025
3. Dezember 2024
Zum 1. Januar 2025 wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben.
Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst, um die sich ändernden Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Über die Höhe des Mindestlohnes entscheidet alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission, die sogenannte Mindestlohnkommission.
Der Mindestlohn gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch im Minijob.
Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst. Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.
Auswirkungen auf Midijobs
Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze ändert sich auch die untere Entgeltgrenze für Midijobs. Ab dem 1. Januar 2025 liegt ein Midijob vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die neue Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro übersteigt und nicht mehr als 2.000 Euro beträgt.
Handlungsbedarf für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten die Anpassungen des Mindestlohns und der Geringfügigkeitsgrenze in ihrer Lohnabrechnung berücksichtigen und sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die korrekte Einstufung von Beschäftigungsverhältnissen als Mini- oder Midijob sowie die entsprechende Meldung an die Sozialversicherungsträger.
Weitere Informationen zum Thema
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos. Und natürlich unter minijob-zentrale.de.