Die Meldungen zur Sozialversicherung

Das soll­ten Ar­beit­ge­ber wis­sen

Auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe: Die Meldung zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Weitergabe von wichtigen Informationen rund um das Meldeverfahren.

Es gibt verschiedene Abgabegründe für Meldungen zur Sozialversicherung, aber auch Fristen bis wann Jahres-, Monats- und Sofortmeldungen erfolgen müssen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie alle Informationen strukturiert und umfassend erklärt. Links und Downloads helfen, schnell an die Fakten zu kommen.

Alle Informationen auf einen Klick

Meldung zur Sozialversicherung

Infos zu den Meldegruppen

Diese Schlüssel verwenden Sie

Schlüssel für das Meldeverfahren

Teil der Arbeitgebermeldung

Absicherung der Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat

Zusatz für bestimmte Wirtschaftszweige

Die müssen Sie beachten

Neue Meldepflicht

Einrichtung eines Arbeitgeberkontos

Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben

Besonderheiten für Seefahrtsbetriebe

Elektronische Übertragung der Daten

Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet das SV-Meldeportal der Sozialversicherung für Arbeitgeber.

Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach § 95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe übermittelt die Daten von den Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung; dies gilt entsprechend für Selbständige.

Mit dem operativen Betrieb und der Programmierung der Ausfüllhilfe wurde die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt.

Das SV-Meldeportal folgt dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und ist Teil des Portalverbunds für die öffentliche Verwaltung.

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