Vergabe einer Betriebsnummer für Seefahrts- und Fischereibetriebe

Seefahrts- und Fischereibetriebe benötigen eine Betriebsstätten-Betriebsnummer für alle Angelegenheiten des Melde- und Beitragsverfahrens. Für die Vergabe dieser Nummer ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Die Betriebsnummern werden also nicht vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben.

Die Erteilung der Betriebsnummer für ein Unternehmen der Seefahrt erfolgt erst, wenn durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation festgestellt worden ist, dass es sich um ein Unternehmen der Seefahrt handelt. Für alle Meldungen - auch für an Land beschäftigte Arbeitnehmer - wird grundsätzlich die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebene Betriebsnummer verwendet.