Das Seemännische Meldeverfahren
Besonderheiten für Seefahrtsbetriebe
Für Seeleute, die in der Seeschifffahrt und Seefischerei beschäftigt sind, gilt das besondere Seemännische Meldeverfahren. Dieses weicht in Teilbereichen vom allgemeinen Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab. In den nachfolgenden Links finden Sie die wichtigsten Abweichungen.
Seemännisches Meldeverfahren: Links und Downloads
Hier finden Sie weiterführende Links und Veröffentlichungen rund um das Seemännische Meldeverfahren.
- Besonderheiten des Seemännischen MeldeverfahrensPDF, 60KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
- Übersicht über zu meldende Sachverhalte
- Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren
Vergabe einer Betriebsnummer für Seefahrts- und Fischereibetriebe
Seefahrts- und Fischereibetriebe benötigen eine Betriebsstätten-Betriebsnummer für alle Angelegenheiten des Melde- und Beitragsverfahrens. Für die Vergabe dieser Nummer ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Die Betriebsnummern werden also nicht vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben.
Die Erteilung der Betriebsnummer für ein Unternehmen der Seefahrt erfolgt erst, wenn durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation festgestellt worden ist, dass es sich um ein Unternehmen der Seefahrt handelt. Für alle Meldungen - auch für an Land beschäftigte Arbeitnehmer - wird grundsätzlich die von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebene Betriebsnummer verwendet.
So erreichen Sie uns:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Dezernat VII.1.5
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Oder per Telefon unter der Rufnummer:
040 30388 1914