Abgabegründe in der Meldung zur Sozialversicherung
Darum geht's
Es gibt eine Reihe von Abgabegründen in der Meldung zur Sozialversicherung.
Für diese Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber eine Meldung machen:
- Versicherungspflichtig Beschäftigte
- Geringfügig Beschäftigte
- Ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Beschäftigte
Die Meldegruppen:
- Anmeldungen
- Abmeldungen
- Jahresmeldungen sowie UV-Jahresmeldungen
- Unterbrechungsmeldungen
- sonstige Entgeltmeldungen, wie z. B. die Gesonderte Meldung über die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 194 SGB VI
- Meldungen in Insolvenzfällen
Mit diesen Meldungen (Ausnahme: UV-Jahresmeldung) können Sie auch Namens- und Anschriftenänderungen sowie Änderungen der Staatsangehörigkeit mitteilen.
Schlüsselzahlen
Für jede Meldegruppe ist der zutreffende Schlüssel anzugeben. Dabei ist der Meldesachverhalt entscheidend.
Treffen bei der Meldegruppe Anmeldung (Schlüsselzahlen 10 bis 13) und der Meldegruppe Abmeldung (Schlüsselzahlen 30 bis 36) mehrere Abgabegründe zu, ist stets der Abgabegrund mit der niedrigeren Schlüsselzahl zu nutzen.
Infos zu den Meldegruppen
Anmeldungen
Meldegrund | Erläuterung |
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10 | Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung |
11 | Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
12 | Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
13 |
Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel
|
17 |
Meldung über den Beginn einer Elternzeit (nur für versicherungspflichtig Beschäftigte) |
Sofortmeldung
Meldegrund | Erläuterung |
---|---|
20 | Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung nach § 28a Absatz 4 SGB IV (diese sind ausschließlich an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung - DSRV - zu erstatten) |
Abmeldung
Meldegrund | Erläuterung |
---|---|
30 | Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung |
31 | Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel |
32 | Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel |
33 | Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis |
34 | Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat |
35 | Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat |
36 |
Abmeldung wegen
|
37 |
Meldung über das Ende einer Elternzeit (nur für versicherungspflichtig Beschäftigte) |
40 | Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung |
49 | Abmeldung wegen Tod |
Sonstige Meldungen
Meldegrund | Erläuterung |
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50 | Jahresmeldung |
51 | Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen |
52 | Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit |
53 | Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst |
54 | Meldung von einmalig gezahltem, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt (Sondermeldung) |
55 | Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) |
56 | Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit |
57 | Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI |
58 | GKV-Monatsmeldung |
92 | UV-Jahresmeldung |
Meldungen in Insolvenzfällen
Meldegrund | Erläuterung |
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70 | Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer |
71 | Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung |
72 | Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung |