Vergabe von Betriebsnummern

Für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens benötigen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Sie ist das eindeutige Ordnungsmerkmal für die Sozialversicherung.

Wenn noch keine Betriebsnummer vergeben wurde, muss diese in den meisten Fällen beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragt werden.

Zum "Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer" der Bundesagentur für Arbeit

Für die Beantragung der Betriebsnummer benötigen Sie zunächst eine Unternehmensnummer. Diese können Sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beantragen. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Vergabe einer Unternehmensnummer kann außerdem online vorgenommen werden. Der entsprechende Link ist im Online-Antragsverfahren für eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit hinterlegt.

Änderungen in den Adressdaten (z. B. Firmierung, Betriebstätigkeit, Anschrift, usw.) sind durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen unverzüglich dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Hier ist unter anderem ein Anwenderhandbuch veröffentlicht.

Für Fragen stehen Ihnen dort verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung.

Ausnahmen

Le­dig­lich in drei Aus­nah­me­fäl­len ist ei­ne an­de­re Stel­le zu­stän­dig

Mit Hilfe der folgenden Fragen lässt sich klären, ob im Einzelfall ein anderer Ansprechpartner als der Betriebsnummern-Service zuständig ist:

  1. Sie sind Arbeitgeber im Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die haushaltsnahe Tätigkeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausüben? Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
    Minijob-Zentrale
    45115 Essen
    Tel.: 0355 2902-70799

    minijob-zentrale.de

  2. Ihr Betrieb ist ein knappschaftlicher Betrieb (Bergbau, Gewinnung von Mineralien, z. B. Kohle und ähnliches) oder Sie beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden? Informationen zur Vergabe von knappschaftlichen Betriebsnummern finden sie hier.

  3. Ihr Betrieb ist ein Seefahrtsbetrieb? Sie sind ein Küstenfischer oder ein Küstenschiffer?

    Detaillierte Infos zur Vergabe einer Betriebsnummer für Seefahrts- und Fischereibetriebe finden Sie hier.

Trifft auf Ihren Betrieb keine der genannten Ausnahmen zu, ist die Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service zu beantragen.