Die Beitragsgruppen in der Meldung zur Sozialversicherung

Schlüs­sel­zah­len ma­chen das Mel­de­ver­fah­ren ein­fach

Das Meldeverfahren ist kein Buch mit sieben Siegeln.

Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist.

Und zwar in dieser Reihenfolge:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Die Beitragsgruppen und ihre Schlüssel

Beitrag zur Krankenversicherung

BeitragsgruppenschlüsselErläuterung
0kein Beitrag
1allgemeiner Beitrag
2erhöhter Beitrag (zulässig nur für Meldezeiträume bis 31.12.2008)
3ermäßigter Beitrag
6Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung

BeitragsgruppenschlüsselErläuterung
9Firmenzahler

Beitrag zur Rentenversicherung

BeitragsgruppenschlüsselErläuterung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
3halber Beitrag
5Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

BeitragsgruppenschlüsselErläuterung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
2halber Beitrag

Beitrag zur Pflegeversicherung*

BeitragsgruppenschlüsselErläuterung
0kein Beitrag
1voller Beitrag
2halber Beitrag

* Für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen ist die Pflegeversicherung stets mit „1” oder „2” zu verschlüsseln. Und zwar unabhängig davon, ob für die Krankenversicherung der Schlüssel „0” oder „9” verwendet wird. Entscheidend ist die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Der Schlüssel „0” für die Pflegeversicherung wird für Versicherte genutzt, die

  • in der privaten Pflegeversicherung versichert oder
  • geringfügig beschäftigt sind.

Das gilt auch für Menschen, die

  • weder in der sozialen
  • noch in der privaten Pflegeversicherung

versichert sind.


Eine abschließende Aufstellung finden Sie im Teil 2 der Anlage 1 des Gemeinsamen Rundschreibens "Meldeverfahren zur Sozialversicherung".

Download: Rundschreiben zum Meldeverfahren