Diese Beiträge gehen an die KNAPPSCHAFT

Das soll­ten Ar­beit­ge­ber zum Bei­trags­ver­fah­ren wis­sen

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in der Regel über den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen abgeführt - zum Beispiel an uns, die KNAPPSCHAFT. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gibt es dabei einige Vorgaben und Regelungen zu beachten, wie zum Beispiel den Zeitpunkt der Überweisung (Fälligkeit).

Wichtige Stichworte sind auch

  • die Beitragssätze
  • der Beitragsnachweis
  • die Beitragserstattung
  • die SEPA-Lastschrift.

Damit Sie bei all diesen Themen auf dem Laufenden sind, haben wir Ihnen die wichtigen Regelungen zusammengestellt.

Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts

Un­se­re Bei­trags­über­sicht

Die Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts bilden die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Alles Wichtige im Überblick finden Sie in unserer Übersicht.

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