Diese Beiträge gehen an die KNAPPSCHAFT
Das sollten Arbeitgeber zum Beitragsverfahren wissen
Wie kommt unser Sozialversicherungssystem an sein Geld? Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in der Regel über den Arbeitgeber an die zuständigen Stellen – zum Beispiel an uns, an die KNAPPSCHAFT – überwiesen. Dabei gibt es, einige Vorgaben und Regelungen zu beachten, etwa der Zeitpunkt der Überweisung (Fälligkeit).
Wichtige Stichworte sind auch
- die Entgeltgrenze
- der Beitragsnachweis
- die Beitragserstattung.
Damit Sie bei all diesen Themen auf dem Laufenden sind, haben wir Ihnen die wichtigen Regelungen zusammengestellt - detailliert und verständlich aufbereitet.
Die Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts bilden die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Alles Wichtige im Überblick finden Sie in unserer Übersicht.
Alle Informationen auf einen Klick
Unsere Bankverbindungen
Termine und Hinweise
Abgaben melden
Höhe der Abgaben
Infos und Fristen