Beitragszahlung
Per Lastschrift oder Überweisung
Es gibt Termine, die man besser nicht vergisst - egal wie hektisch der Arbeitsalltag auch manchmal ist. Vor allem wenn es um die Beiträge zur Sozialversicherung geht. Hier ist Pünktlichkeit mehr als eine Tugend.
Die Beiträge müssen fristgerecht gezahlt werden, sonst kann es teuer werden. Dabei sind Säumniszuschläge und Mahngebühren leicht zu vermeiden: Wir empfehlen das SEPA-Lastschriftverfahren.
Wer auf die Überweisung setzt, kann das natürlich gerne tun. Und sollte dann die wichtigen Fälligkeitstermine immer im Blick haben.
Die SEPA-Lastschrift - einfach und sicher
Lastschriftverfahren: So geht´s
Am einfachsten und bequemsten zahlen Sie Ihre Beiträge mit dem SEPA-Lastschriftverfahren. Dafür benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Basislastschriftmandat. Mit dem Mandat geben Sie der KNAPPSCHAFT Ihr schriftliches Einverständnis, dass sie die Beiträge von Ihrem Bankkonto einziehen darf.
Mit unserem Kontaktformular können Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat mittels gesicherter Datenübertragung einfach und sicher übermitteln. Alternativ können Sie für die Übermittlung auch das elektronische Datenaustauschverfahren nutzen. Informationen zum elektronischen Datenaustauschverfahren finden Sie hier.
Greifen Sie auf einen Vordruck Ihrer Bank zurück, geben Sie bitte die Gläubiger-Identifikationsnummer der KNAPPSCHAFT auf dem Mandat an. Diese lautet: DE 81KBS00000034886.
Gut zu wissen: Sie können Ihr SEPA-Basislastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Rechtzeitiges Einreichen des SEPA-Lastschriftmandats
Bitte beachten Sie, dass Ihr SEPA-Basislastschriftmandat spätestens bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats bei der KNAPPSCHAFT vorliegen muss, damit ein fristgerechter Einzug zur Fälligkeit erfolgen kann.
Das spricht für die SEPA-Lastschrift
Bequem
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist für Sie die bequemste Zahlungsmethode. Ihre Abgaben werden termingerecht eingezogen und Ihrem Beitragskonto pünktlich zum Fälligkeitstag gutgeschrieben. Damit vermeiden Sie von Anfang an Säumniszuschläge und Mahngebühren.
Transparent
Die Abbuchungen vom Konto Ihrer Hausbank sind transparent. Anhand der Abbuchungstexte auf Ihren Kontoauszügen können Sie nachvollziehen, ob es sich bei dem abgebuchten Betrag um eine Beitragsschätzung oder den echten Beitrag handelt.
Sicher
Bis zu acht Wochen nach der Belastung Ihres Bankkontos haben Sie die Möglichkeit, der Abbuchung zu widersprechen. Innerhalb dieser Zeit können Sie eine Rücklastschrift ohne Angabe eines Grundes veranlassen. Der Betrag wird Ihrem Bankkonto dann wieder gutgeschrieben.
Möchten Sie mehr Informationen zum Lastschrifteinzugsverfahren der KNAPPSCHAFT erhalten? Unter Die SEPA-Lastschrift - einfach und sicher (PDF, 73KB) haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengestellt.
Vorlauffristen bei der Einreichung von Lastschriften zur Bank
Die KNAPPSCHAFT hat bei der Weitergabe von Lastschrift-Dateien zur Bank gesetzliche Vorlauffristen zu beachten. Diese betragen einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit.
In Einzelfällen kann es daher dazu kommen, dass Ihnen Differenzen bei der Abgabenhöhe erst bei einem Folgelastschrifteinzug erstattet werden.
Für den Lastschrifteinzug von einem deutschen Bankkonto nutzen Sie das SEPA-Lastschriftmandat "DE" und für ausländische Bankkonten das SEPA-Lastschriftmandat "NON-DE" (in Deutsch oder Englisch).
- Fragebogen SEPA-Basislastschriftmandat DEPDF, 201KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Fragebogen SEPA-Basislastschriftmandat NON-DEPDF, 197KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
- Fragebogen SEPA-Basislastschriftmandat EnglischPDF, 108KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm
Beitragszahlung per Überweisung
Sofern Sie Ihre Beiträge überweisen möchten, verwenden Sie bitte eines der nachstehend genannten Konten.
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihrer Beitragszahlungen im Verwendungszweck zuerst Ihre achtstellige Betriebsnummer und dann den jeweiligen Beitragsmonat an.
Beispiel: 12345678 Januar 2021
Bitte achten Sie darauf, Ihre Betriebsnummer korrekt anzugeben, damit wir Ihre Beitragszahlungen Ihrem Beitragskonto zuordnen können.
Falls Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Zuständigkeit: KNAPPSCHAFT) und Minijobber (Zuständigkeit: Minijob-Zentrale) beschäftigen, überweisen Sie die Abgaben für diese Personenkreise bitte getrennt. Hierfür ergänzen Sie im Verwendungszweck zudem folgende Kennzeichnungen:
- „FKMJ“ bei Zahlungen für Minijobber
- „FKAG“ bei Zahlungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Beispiel: 12345678FKAG Januar 2024
Alle Informationen zum SEPA-Überweisungsverfahren finden Sie hier.
Bankverbindung
Bank | IBAN | BIC / SWIFT-CODE |
---|---|---|
Commerzbank AG, Cottbus | DE86 1804 0000 0156 6066 00 | COBADEFF180 |
Deutsche Bank AG, Cottbus | DE60 1207 0000 0511 0382 00 | DEUTDEBB180 |
Landesbank Hessen-Thüringen | DE17 3005 0000 0000 6666 44 | WELADEDD |
Einzugsstellennummer
980 0000 6
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE 81KBS00000034886
Säumniszuschläge können Sie leicht vermeiden
Sie wissen: Bei Überweisungen fallen bis zur Wertstellung auf unseren Bankkonten Laufzeiten an. Wenn Zahlungen nicht pünktlich eingehen, sind wir gesetzlich verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erheben.
Bei nicht fälligkeitsgerechter Zahlung sind das für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages.
Um dies zu vermeiden und Ihre Überweisung korrekt zuordnen zu können beachten Sie bitte die Ausführungen unter Die SEPA-Überweisung (PDF, 79KB).