Die Meldungen zur Sozialversicherung
Das sollten Arbeitgeber wissen
Auf den ersten Blick eine komplexe Aufgabe: Die Meldung zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die korrekte Weitergabe von wichtigen Informationen rund um das Meldeverfahren.
Es gibt verschiedene Abgabegründe für Meldungen zur Sozialversicherung, aber auch Fristen bis wann Jahres-, Monats- und Sofortmeldungen erfolgen müssen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie alle Informationen strukturiert und umfassend erklärt. Links und Downloads helfen, schnell an die Fakten zu kommen.
Alle Informationen auf einen Klick
Meldung zur Sozialversicherung
Infos zu den Meldegruppen
Diese Schlüssel verwenden Sie
Schlüssel für das Meldeverfahren
Teil der Arbeitgebermeldung
Absicherung der Arbeitnehmer
Wenn der Arbeitnehmer mehrere Jobs hat
Zusatz für bestimmte Wirtschaftszweige
Die müssen Sie beachten
Neue Meldepflicht
Einrichtung eines Arbeitgeberkontos
Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben
Besonderheiten für Seefahrtsbetriebe
Elektronische Übertragung der Daten
Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet das SV-Meldeportal der Sozialversicherung für Arbeitgeber.
Die Sozialversicherungsträger stellen zum elektronischen Datenaustausch nach § 95a Sozialgesetzbuch IV und dem Aufwendungsausgleichsgesetz insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge den Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Die Ausfüllhilfe führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch. Die systemgeprüfte Ausfüllhilfe übermittelt die Daten von den Arbeitgebern an die Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger sowie von diesen an die Arbeitgeber durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung; dies gilt entsprechend für Selbständige.
Mit dem operativen Betrieb und der Programmierung der Ausfüllhilfe wurde die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (kurz ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen beauftragt.
Das SV-Meldeportal folgt dem Online-Zugangsgesetz (OZG) und ist Teil des Portalverbunds für die öffentliche Verwaltung.